Biologie
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Genetik
Einführung in die Vererbungslehre
Der Unterrichtsfilm zeigt die Grundlagen der Vererbungslehre. Grundbegriffe wie Phänotyp, Genotyp und Allele werden anschaulich erklärt. Genauso wie dominant-rezessiv, monohybrid und dihybrid. Danach widmen wir uns den unterschiedlichen Formen von Erbgängen (dominant-rezessiv, intermediär und kodominant). Ein Schwerpunkt liegt auf der Erklärung der mendelschen Regeln: Uniformitätsregel, Spaltungsregel und Unabhängigkeitsregel. Die Genetik entwickelt sich jedoch mit rasanter Geschwindigkeit weiter. Heute steht die Molekulargenetik und als deren Teilbereich die Gentechnik im Vordergrund. Weitere Anwendungsbereiche sind die Populationsgenetik und die ökologische Genetik. Schließlich beschäftigt sich die Epigenetik mit der Weitergabe von Eigenschaften auf die Nachkommen, welche nicht auf Abweichungen in der DNA-Sequenz zurückgehen, sondern auf vererbbare Änderungen der Genregulation. Gemeinsam mit dem sehr umfangreichen Unterrichtsmaterial (klassische und interaktive Arbeitsblätter und Testaufgaben) ist der Unterrichtsfilm sehr gut für den Einsatz im Unterricht geeignet.
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Lehrplanzentral und an den Bildungsstandards orientiert
Passend dazu
Soziale Medien
Ein neuartiges Phänomen ist in den sozialen Netzwerken zu beobachten – das demonstrative Zurschaustellen des Reichtums der Eltern.
Gleichstellung der Geschlechter
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“, so steht es im deutschen Grundgesetz in Artikel 3. Doch leben wir tatsächlich in einer geschlechtergerechten Gesellschaft? Wie hängen die Begriffe Gleichbehandlung, Gleichberechtigung und Gleichstellung zusammen? Wie kann die Gleichstellung der Geschlechter erreicht werden?
Altersarmut
Innerhalb von 52 Jahren hat sich in der Bundesrepublik das Verhältnis von Beitragszahlern für die Rente zu den bestehenden Rentnern um den Faktor 3 verschlechtert. Sind 1962 noch 6 Erwerbstätige für die Rentenzahlung eines Rentners aufkommen, so mussten 2014 zwei Erwerbstätige für die Rentenzahlung von einem Rentner aufkommen. Die Altersarmut in Deutschland steigt. Denn nur wer 40 Jahre ohne Unterbrechung mindestens 2.100 € verdient hat, bekommt als Rente mehr als den Hartz-IV-Satz ausgezahlt. Beschäftige im Niedriglohnsektor oder in Teilzeit können selbst nach 45 Jahren Arbeit nicht von ihrer Rente leben. Vielen Rentnern bleibt nur der entwürdigende Weg zum Arbeitsamt.

